Metabo BKH 400 Operations Instructions Page 2

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Inhalt
1 Bestimmungsgemäße Verwendung
2 Produkthaftung/Garantie
3 Technische Daten
4 Lieferumfang
5 Montage
6 Inbetriebnahme
7 Bedienung/Einstellung
8 Justierung
9 Schneidvorgänge
10 Späneabsaugung
11 Krantransport
12 Sicherheitshinweise
13 Pflege und Wartung
14 Schaltpläne
15 Ersatzteilliste
2 Produkthaftung/Garantie
Nicht aufgeführte Arbeiten und Einsatzmöglichkeiten bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Firma metabo.
Bitte wenden Sie sich mit Garantieansprüchen an Ihren Fachhändler.
Garantiearbeiten werden grundsätzlich durch uns oder von uns autorisierten Servicestellen durchgeführt.
Außerhalb der Garantiezeit können Sie Reparaturen durch entsprechende Fachfirmen ausführen lassen.
Bitte Reparaturrechnungen verwahren!
1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Baukreissäge BKH 400/450 ist zum Längs- und Querschneiden von Hölzern mit quadratischen oder rechteckigen
Formaten vorgesehen.
Die Maschine darf nur zu diesem Zweck eingesetzt werden.
- Querschnitte dürfen nur mit dem Winkelanschlag durchgeführt werden.
- Rundmaterial (Rundhölzer, Rohr o.ä.) darf nicht geschnitten werden.
- Der max./min. zulässige Kreissägeblattdurchmesser beträgt bei: Typ BKH 400 - 400 mm/350 mm
Typ BKH 450 - 450 mm/350 mm
Jeder weitere darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder
Art haftet der Hersteller nicht; das Risiko trägt allein der Benutzer.
Die Verwendung von Sägeblättern aus hochlegiertem Schnellarbeitsstahl (HSS) und von Trennscheiben ist nicht zulässig.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Befolgung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshin-
weise.
Die BKH 400/450 darf nur von Personen genutzt, gerüstet und gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren
unterrichtet sind.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein anerkannten
arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden
aus.
Restrisiken:
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen auf-
grund der durch den Verwendungszweck der Maschine bedingten Konstruktion noch folgende Restrisiken auftreten:
- Berühren des Sägeblattes im Schneidbereich.
- Rückschlag des Werkstückes oder von Werkstückteilen.
- Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
- Berühren spannungsführender Teile bei geöffneten elektrischen Bauteilen.
- Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne Gehörschutz.
- Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube beim Betrieb ohne Absaugung.
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